AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Innogo GmbH & Co. KG
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern (§14
BGB).
Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
§2 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Leistungsbeginn zustande.
Technische Angaben sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich bestätigt.
§3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
Änderungen werden gesondert vergütet.
Teilleistungen sind zulässig.
§4 Leistungen nach Kundenvorgaben
Der Kunde trägt Verantwortung für technische Vorgaben.
Bei Hinweis auf Risiken entfällt die Haftung für daraus entstehende Schäden.
Der Kunde stellt Innogo von Ansprüchen Dritter frei.
§5 Abnahme
Werkzeuge sind abzunehmen.
Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 14 Tagen oder erfolgt Nutzung, gilt dies als Abnahme.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung.
§6 Standzeit und Verschleiß
Eine Standzeit ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
Verschleißteile sind ausgeschlossen.
Konstruktionsbedingte Schwachstellen sind kein Mangel.
§7 Maßliche Anpassungen / Schwindung / Verzug
Materialbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Bauteiltoleranzen sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
Anpassungen sind kostenpflichtige Leistungen.
§8 Materialeinsatz
Werkzeuge sind für vereinbartes Material ausgelegt.
Regranulat erfolgt auf Risiko des Kunden.
Prozessänderungen begründen keine Gewährleistung.
§9 Beistellungen
Beigestellte Materialien werden ohne Haftung verarbeitet.
Der Kunde haftet für deren Qualität.
Übliche Ausschussquoten stellen keinen Mangel dar.
§10 Gewährleistung
Gewährleistung beträgt 12 Monate.
Mängel sind unverzüglich zu rügen (§377 HGB).
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl.
§11 Haftung
Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf typische Schäden.
Keine Haftung für Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn.
§12 Zahlung
Zahlung innerhalb 14 Tage netto.
Verzugszinsen gemäß §288 BGB.
Aufrechnung nur bei unbestrittenen Forderungen.
§13 Eigentum
Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Innogo.
§14 Geistiges Eigentum
CAD-Daten und Konstruktionen verbleiben bei Innogo.
Herausgabe nur nach Vereinbarung.
§15 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
§16 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.
Gerichtsstand ist der Sitz der Innogo GmbH & Co. KG.
